Des Grafen Ulrich von Württemberg verordnete Räte entscheiden zwischen Johann von Hürnheim, konfirmiertem, und Albrecht Schenk, erwähltem Abt, dahin, dass letzterer resignieren, dagegen ersterer eine gewisse Summe Schulden von Albrecht übernehmen müsse. Dieser habe die Bürger und Untertanen des Eides der Treue zu entbinden und das Schloß gegen eine entsprechende Wohnung in der Stadt zu räumen. Als Unterpfand erhält er Ober- und Unterkochen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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