Die Geschwister Hans Wolf und Hans Ruprecht Baumgarttner zum Fraunstain (1), Ering (2) und Hellsperg (3), Margaretha, Ehefrau von Jörg Tüsslinger zu Pülhaim (4), Catharina, Ehefrau von Christoph Grav zu Schernberg (5) und Sophia, Ehefrau des Wolf Jacob Rainer zu Weickherstorf (6), bestätigen, dass der verstorbene Erzbischof Mathias von Salzburg dem verstorbenen Bernhardin Trenbach das Forstamt auf dem Ampffinger (7) und Pürtner Hart (8) erbrechtsweise überlassen hatte. Gemäß einem in der erzbischöflichen Kammer aufbewahrtem Revers von 1547 III 11 [Nr. 436] ist das Forstamt durch etliche Todesfälle auf Erasmus von Trenbach zu Purckhfrid (9) und Hellsberg übergegangen. Nach seinem Tod fiel das Amt an seine Schwester Margaretha von Trenbach und nach deren Tod an ihren nächsten Blutsverwandten Hans Baumgartner zum Fraunstein und Ering, den Vater der genannten Geschwister. Erzbischof Johann Jacob von Salzburg hat den Ampfinger und Pürtener Hart den Geschwistern nun zu den gleichen Bedingungen übertragen, darüber aber einen neuen Revers ausfertigen lassen und gleichzeitig die alte [wörtlich inserierte] Verschreibung des Erzbischof Mathias an Bernhardin von Trenbach [Nr. 405a] und die darin enthaltene Waldordnung [Nr. 338a] von Neuem ausgestellt. Die Erben versprechen, stets gemäß dem Revers und der Waldordnung zu handeln. Zur Bekräftigung unterzeichnen die drei Schwestern die Urkunde eigenhändig. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S1: Baumgartner, Hans Wolf. S2: Baumgartner, Hans Ruprecht. S3: Tüsslinger, Georg, zu Pülheim. S4: Graf, Christoph, zu Schernberg. S5: Rainer, Wolf Jacob, zu Weikersdorf u. Zwentendorf

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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