Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass Bischof Matthias von Speyer gewillt ist, eine Gülte von 10 Pfund Heller auf der Bede und Steuer zu Malsch, die bislang die Edlen von Erligheim [nach Kopfregest: Hans von Erligheim] als Mannlehen vom Stift Speyer getragen und empfangen haben, mit 100 Pfund Heller zu lösen. Da Malsch zwar in seinem Besitz ist, doch die Gülte nicht ihm, sondern einem Bischof und Stift zu Speyer zusteht, befiehlt er Schultheißen, Gerichtsleuten und Gemeinde zu Malsch, die Gülte nach ihrer Lösung an Bischof Matthias und seine Amtsnachfolger auszurichten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...