Johann d. J., Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg und Rheingraf zum Stein, unterrichtet Schultheißen, Schöffen und Gerichte der Dörfer Argenthal, Raversbeuren (Reberßburen) und Hausen, dass er dem Lorenz Flade, Truchsess zu Kirchberg, und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) einige zu den Flecken zugehörige Renten und Gülten verkauft hat. Da er in eigener Person derzeit nicht zur Übergabe der Güter nach Gewohnheit des Landes (lands ubung) erscheinen kann, hat er seinen Diener Sibel, Kanoniker zu Kirn (Kirne) und Pastor zu Simmern (Sirmern) und "Baselheim", bevollmächtigt, den Eheleuten die Güter mit Halm und Mund zu übergeben.