Matthäus (Mathes) von Rotenhan zu Rentweinsdorf [d.J.] belehnt in eigenem und im Namen seiner Brüder Georg (Jorgen) und Sebastian von Rotenhan Wolfgang Schober und Lazarus Ducken, Bürger und Ratsmitglieder zu Bamberg sowie zu dieser Zeit Pfleger und Vormünder der aussätzigen Frauen (armenn sundersichenn frauenn) auf dem Sand [zu Teuerstadt] bei Bamberg, von wo aus man zu rechten Hand nach Hallstadt geht, recht und redlichen mit der Hälfte des Zehnten zu Reckendorf auf dem Gebirge bei dem Greifenstein, der von ihm zu Lehen geht und früher von den von Windeck zu Lehen ging. Die Vormünder und Pfleger und alle ihre Nachkommen in dieser Pflege sollen diesen Zehntanteil mit allen seinen Zugehörungen zu Dorfe und zu Felde mit allen derzeitigen und künftigen Nutzen von dem Lehenherrn und seinen Nachkommen als rechtes Lehen haben und empfangen, so oft es geschieht und wie es Lehenrecht und -gewohnheit entspricht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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