Papst Leo X. bekundet, dass er die von Reinhard Schenk [von Stedtlingen], Kleriker der Diözese Würzburg, an ihn durch seinen Prokurator Johann Bür...
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1441
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1511-1520
1513 Juli 8
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum Rome apud Sanctumpetrum anno incarnationis Dominice millesimoquingentesimotertiodecimo octavo Idus Iulii pontificatus nostri anno primo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Leo X. bekundet, dass er die von Reinhard Schenk [von Stedtlingen], Kleriker der Diözese Würzburg, an ihn durch seinen Prokurator Johann Büren aus der Diözese Würzburg resignierte Pfarrei in Echzell, Diözese Mainz, mit Einkünften in Höhe von 12 Mark Silber für alle Zeiten gemäß einer Bitte von Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, Dekan und Konvent von Fulda, der Kirchenfabrik des Klosters Fulda inkorporiert hat. Abt, Dekan und Konvent werden im Zusammenhang mit der Inkorporation von allen Kirchenstrafen befreit. Das Recht der Kollation fällt an den jeweiligen Abt von Fulda; dieser muss einen Ewigvikar einsetzen und für die Seelsorge in der Pfarrei bestimmen. Eine erneute Resignation wie durch Reinhard Schenk oder einen anderen in Rom oder anderswo vor einem Notar, und eine Vergabe durch den Papst gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts, insbesondere gemäß der Konstitution Execrabilis Johannes XXII. und den Bestimmungen des [4. ?] Laterankonzils über das Devolutionsrecht, werden zugunsten des Kollationsrechts der Fabrik ausgeschlossen. Der Gebrauch der Einkünfte der Kirche fällt dauerhaft an Abt, die Meister der Kirchenfabrik, Dekan und Konvent. Die Bestimmungen Bonifatius VIII. stehen dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Ex iniuncto nobis desuper. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. die weitere Ausfertigung unter Nr. 1440.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Leo X. bekundet, dass er die von Reinhard Schenk [von Stedtlingen], Kleriker der Diözese Würzburg, an ihn durch seinen Prokurator Johann Büren aus der Diözese Würzburg resignierte Pfarrei in Echzell, Diözese Mainz, mit Einkünften in Höhe von 12 Mark Silber für alle Zeiten gemäß einer Bitte von Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda, Dekan und Konvent von Fulda, der Kirchenfabrik des Klosters Fulda inkorporiert hat. Abt, Dekan und Konvent werden im Zusammenhang mit der Inkorporation von allen Kirchenstrafen befreit. Das Recht der Kollation fällt an den jeweiligen Abt von Fulda; dieser muss einen Ewigvikar einsetzen und für die Seelsorge in der Pfarrei bestimmen. Eine erneute Resignation wie durch Reinhard Schenk oder einen anderen in Rom oder anderswo vor einem Notar, und eine Vergabe durch den Papst gemäß den Bestimmungen des Kirchenrechts, insbesondere gemäß der Konstitution Execrabilis Johannes XXII. und den Bestimmungen des [4. ?] Laterankonzils über das Devolutionsrecht, werden zugunsten des Kollationsrechts der Fabrik ausgeschlossen. Der Gebrauch der Einkünfte der Kirche fällt dauerhaft an Abt, die Meister der Kirchenfabrik, Dekan und Konvent. Die Bestimmungen Bonifatius VIII. stehen dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, St. Peter. Ex iniuncto nobis desuper. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Vgl. die weitere Ausfertigung unter Nr. 1440.
Auf der Plica unten rechts: (F. Bega / Rigans [?]).
Auf der Plica unter den Seidenschnüren: (F. de Stoge [?]).
Auf der Plica links: (DV pro communibus [?]).
Unter der Plica links außen: (Iulii).
Unter der Plica links: (XXXX [grossi] / P. Millinus / W. de Enckenvoirt / Iohannes Camillotus).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (G. Gratianis pro annati solvit auri prop[?] sex/ M. [.]ninis pro notariis [?]).
Unter der Plica unter den Seidenschnüren: (L. Primus / P. Lantes / P. Portacius [?]).
Unter der Plica rechts: (A. Castrile pro annatis ducatos duos Iulii 7 [?] / P. d. Aliciis [?] / [...] F. Cincius exp[..] absque annatum duc[..] viginti unum / Ia. Quos[antor]).
Auf der Rückseite: (Registrata M. de Campana).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Seidenschnüren: (P. Planea).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend rechts: (Thomas Probst).
Auf der Rückseite: (Anno ab incarnationis Dominice M° CCCCCXIII die XIX Iulii reverendissimus procurator cons[...] sedis[...] [.....] [?]conventus pro Ioannem Buren p[...] eos cons.[...] pensionem [?]).
Vgl. die Urkunde über die Verleihung einer Pension an Reinhard Schenk von Stedtlingen unter Nr. 1439 und Nr. 1440.
Johannes XXII. [1316-1334].
Bonifatius VIII. [1294-1303].
Auf der Plica unter den Seidenschnüren: (F. de Stoge [?]).
Auf der Plica links: (DV pro communibus [?]).
Unter der Plica links außen: (Iulii).
Unter der Plica links: (XXXX [grossi] / P. Millinus / W. de Enckenvoirt / Iohannes Camillotus).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (G. Gratianis pro annati solvit auri prop[?] sex/ M. [.]ninis pro notariis [?]).
Unter der Plica unter den Seidenschnüren: (L. Primus / P. Lantes / P. Portacius [?]).
Unter der Plica rechts: (A. Castrile pro annatis ducatos duos Iulii 7 [?] / P. d. Aliciis [?] / [...] F. Cincius exp[..] absque annatum duc[..] viginti unum / Ia. Quos[antor]).
Auf der Rückseite: (Registrata M. de Campana).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend unter den Seidenschnüren: (P. Planea).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend rechts: (Thomas Probst).
Auf der Rückseite: (Anno ab incarnationis Dominice M° CCCCCXIII die XIX Iulii reverendissimus procurator cons[...] sedis[...] [.....] [?]conventus pro Ioannem Buren p[...] eos cons.[...] pensionem [?]).
Vgl. die Urkunde über die Verleihung einer Pension an Reinhard Schenk von Stedtlingen unter Nr. 1439 und Nr. 1440.
Johannes XXII. [1316-1334].
Bonifatius VIII. [1294-1303].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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