(Ludolf von Derdessum, Hermann der Wedewen)
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U 5, XVIIe Nr. 42 (Benutzungsort: Magdeburg)
U 5 (Benutzungsort: Magdeburg) Hochstift Halberstadt
Hochstift Halberstadt >> XVII Vikarien, Choralen, Kommissarien, Testamente und Memorien >> XVIIe Einzelne Vicarien alphabetisch geordnet
1390 Apr. 23
Urkunden
Inhalt: Die Bürger Ludolf von Derdessum und Hermann der Wedewen lassen zwei Hufen im Stadtfelde und eine im Felde von Nieder-Runstedt, die sie vom Dompropste Albrecht von Wernigerode zu Lehn haben und früher Olze von Badersleben hatte, dem Vikare S. Godehardi und S. Bernwardi Werner von Höxter und dessen Nachfolgern für 100 Mark auf.
Beglaubigungen: 2 Siegel, Zeugennennung
Edition/Regest: UB Halberstadt Hochstift 3030
Beglaubigungen: 2 Siegel, Zeugennennung
Edition/Regest: UB Halberstadt Hochstift 3030
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:27 MESZ
Hierarchie
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