Reinhard (Reynher) von Brücken (Bruchenn) wird Diener des Johann Grafen zu Sp. und gelobt, zu dienen und zu helfen gegen alle jetzigen und künftigen Feinde des Grafen, soweit Eide und Ehre es zulassen; falls diese dem entgegenstehen, soll er in den Schlössern des Grafen bleiben und diese wehren helfen. Dafür sollen ihm jährlich 17 Mainzer (mentsche) Gulden gezahlt werden, je zur Hälfte an Weihnachten und im folgenden Mai. Reinhard bittet den Knappen Heinrich von Manderscheid, Herrn zu Nohfelden (Nafelden), um Besiegelung; dieser kündigt sein Siegel an.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv