Kurfürst Philipp von der Pfalz und Wirich von Daun, Herr zu Falkenstein und Oberstein, verleihen gemeinsam ein Bergwerk in der Falkensteiner Herrschaft, nämlich Philipp seine Hälfte an seinen Kanzleischreiber Johannes Senger von Wyle und an Klaus Drapp, Schultheiß zu Schriesheim, dagegen Wirich seine Hälfte an die Brüder Friedrich und Ruprecht vom Stein und an jeweils diejenigen, die die Genannten dazu nehmen würden. Es folgen detaillierte Regelungen zu der Aufteilung der Gruben, zu Zehnten, Verkaufsrechten und verschiedenen Vorbehalten. Das Eisenserz bleibt dabei ausdrücklich Wirich vorbehalten, worüber er eine gesonderte Verschreibung hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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