Bescheinigung darüber, dass (Johann Konrad Gottfried) Freiherr von Redinchoven sich wegen strittiger Güter zu Dalenbroich etc. mit Lothar Friedrich Freiherrn von Rollingen verglichen hat und dieser Vergleich am 1. September 1718 ratifiziert wurde (vgl. GLA 42 Nr. 1649).