Ludwig genannt Mul von Vetzberg ('Voiczperg') und seine Frau Meckele versetzen mit Wissen und Willen ihres Vaters und Schwiegervaters ('swyrs') Gilbracht Mul und ihrer Mutter und Schwiegermutter ('swegir') 'Lycte' ('Lychte') dem Siegfried ('Sifryd') Schryckilheyne, Schöffe zu Herborn, und dessen Frau Demele für 50 schwere Goldgulden ihre Wiese bei Seelbach ('Syl-') in dem 'Brule' und ihr Stück oben an der Wiese zwischen dieser und dem Dorf. Siegfried und dessen Erben sollen stets den ersten Ertrag ('dii erste schare') von Wiese und Acker nehmen. Die Ablösung ist jeweils vor dem 1. Mai ('vor sente Walpurge tage') gegen 50 Gulden möglich, doch soll Siegfried noch der Ertrag des Ackers in der nächsten Ernte zustehen. - Siegel des Ausstellers und des Gilbracht Mul von Dernbach ('Derren-').

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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