Werden. -Ludwig Borchard Ferdinand de Knotter bekundet, dass Abt [Johann] nach dem Tod des Abts Anselm und der Maria Elisabeth von Tondi geb. von Friesen ihn zu Behuf der Witwe Anna Christina de Messmecker geb. von Tondi zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut gen. das Noen- oder Megengut im Herzogtum Kleve bei Kranenburg in der Frasselt belehnt hat, welches früher Mannlehen war, jetzt Dienstmannslehngut ist; die sonst dazugehörigen Mannlehenstücke gen. das Triest und Bambergskamp sind jetzt ausgenommen. Er hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Wilhelm Josef Schmitz, Advokaten, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen und Räte Johann Everhard Dingerkus, Kanzleidirektors, und Ludger Albert Lauten, Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten.