Der Offizial der Kölner Kurie: Vor ihm sind am Mittwoch nach
Jubilate [Mai 7] zur Vesperstunde erschienen Otto von Ahlen als
Prokurator von Pröpstin, Dek-anin, Stiftsdamen und Kanonikern des Stiftes
Essen und Johann vom Büchel. Otto zog den von ihm für die Anhörung der
eigenen Zeugen und für die Vereidigung der gegnerischen Zeugen
substituierten Prokurator Magister Konr-ad von Westrem zurück und
übernahm diese Aufgabe wieder selbst. Gegen Johann trat ferner Gerhard
von Leithe, Scholaster an St. Mariengraden in Köln, als Prokurator des
Schöffen Heinrich von Bohlendorf (Bolindorp) kraft jener Vollmacht auf,
der vorlieg-ender Zettel transfigiert ist, und setzte Otto als seinen
Vertreter ein. Darauf brachte Otto in dem beim Offizial anhängigen Fall
zwischen Johann als Kläger und Heinrich und Witghin als Beklagten sowie
Pröpstin, Dekanin, Stiftsdamen und Kanoniker des Stiftes Essen als
Interessenten gegen die von Johann kürzlich einger-eichte Klageschrift
vor, Pröpstin, Dekanin, Stiftsdamen und Kanoniker seien schon seit
unvordenklichen Zeiten im Besitz der strittigen Einkünfte, in dieser
Sache sei ja auch beim Offizial ein Verfahren gegen Johann anhängig; er
bat, die Beklagten freizusprechen und Johann in die Kosten zu
verurteilen; sollte aber das Verfahren weitergehen, so liege die
Verteidigung der Beklagten im Interesse der Damen und Herren des Stiftes
Essen; er bat daher weiter, das Stift zur Verteidigung der beiden
zuzul-assen, um insbesondere zu vermeiden, dass zwischen den Beklagten
und Johann zum Nachteil des Stiftes eine Verabr-edung (collusio) zustande
kommt. Der Offizial bestimmte darauf dem Kläger Johann die Vesperstunde
am Mittwoch nach Cantate [Mai 14] als Termin für seine Erwiderung und die
Fortsetzung des Verf-ahrens. Die Parteien stimmten zu. Actum ... a.d.
1354 feria quarta post Iubilate predicta.