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Der Offizial der Kölner Kurie: Vor ihm sind am Mittwoch nach Jubilate [Mai 7] zur Vesperstunde erschienen Otto von Ahlen als Prokurator von Pröpstin, Dek-anin, Stiftsdamen und Kanonikern des Stiftes Essen und Johann vom Büchel. Otto zog den von ihm für die Anhörung der eigenen Zeugen und für die Vereidigung der gegnerischen Zeugen substituierten Prokurator Magister Konr-ad von Westrem zurück und übernahm diese Aufgabe wieder selbst. Gegen Johann trat ferner Gerhard von Leithe, Scholaster an St. Mariengraden in Köln, als Prokurator des Schöffen Heinrich von Bohlendorf (Bolindorp) kraft jener Vollmacht auf, der vorlieg-ender Zettel transfigiert ist, und setzte Otto als seinen Vertreter ein. Darauf brachte Otto in dem beim Offizial anhängigen Fall zwischen Johann als Kläger und Heinrich und Witghin als Beklagten sowie Pröpstin, Dekanin, Stiftsdamen und Kanoniker des Stiftes Essen als Interessenten gegen die von Johann kürzlich einger-eichte Klageschrift vor, Pröpstin, Dekanin, Stiftsdamen und Kanoniker seien schon seit unvordenklichen Zeiten im Besitz der strittigen Einkünfte, in dieser Sache sei ja auch beim Offizial ein Verfahren gegen Johann anhängig; er bat, die Beklagten freizusprechen und Johann in die Kosten zu verurteilen; sollte aber das Verfahren weitergehen, so liege die Verteidigung der Beklagten im Interesse der Damen und Herren des Stiftes Essen; er bat daher weiter, das Stift zur Verteidigung der beiden zuzul-assen, um insbesondere zu vermeiden, dass zwischen den Beklagten und Johann zum Nachteil des Stiftes eine Verabr-edung (collusio) zustande kommt. Der Offizial bestimmte darauf dem Kläger Johann die Vesperstunde am Mittwoch nach Cantate [Mai 14] als Termin für seine Erwiderung und die Fortsetzung des Verf-ahrens. Die Parteien stimmten zu. Actum ... a.d. 1354 feria quarta post Iubilate predicta.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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