Der Ulmer Stadtammann Konrad Karg beurkundet ein Urteil des Ulmer Stadtgerichts in einem Rechtsstreit zwischen Vertretern der Gemeinde Donaustetten ("Tungenstetten") [Stadt Ulm], dem Ammann des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] und ihrem Fürsprecher Ulrich Ehinger genannt Österreicher, Altbürgermeister, als Klägern auf der einen Seite sowie der Gemeinde Gögglingen ("Geglingen") [Stadt Ulm], Pfleger und Hofmeister des Heiliggeistspitals zu Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] und ihrem Fürsprecher Eitel ("Yttal") Löw, Bürgermeister, als Beklagten auf der anderen Seite wegen eines Weiderechts in der Hirschhalde, das beide Gemeinden für sich beanspruchen. Nach Anhörung der Parteien und Untersuchung der von ihnen vorgelegten Beweismittel entscheiden die Richter im Stadtgericht Ulrich Ehinger genannt Österreicher, Eitel Löw, Johann Ehinger genannt Österreicher, Klaus Ungelter, Wilhelm Besserer, Magnus ("Mang") Krafft, Johann Rentz und Leonhard Bitterlin, dass die Gemeinde Gögglingen die besseren Beweise für ihre Ansprüche vorgelegt hat. Wenn die Einwohner von Gögglingen oder zumindest deren Mehrheit mit einem Eid beschwört, dass ihnen und ihrer Gemeinde das strittige Weiderecht schon immer zugestanden hat, dann soll es ihnen zugesprochen werden. Den geforderten Eid haben die anwesenden Einwohner von Gögglingen dann vor dem Stadtgericht abgelegt.