Papst Martin V. gibt auf Vorstellung des Johannes comes de Wertheim, der als weltlicher Herrr des Dorfes Remlingen von einer feindlichen Besetzung des mit starker Mauer umgebenen Friedhofes der Pfarrkirche daselbst Gefahr für die Burg fürchtet, dem Erzbischof von Mainz den Auftrag, bei Richtigkeit der Angaben nach Gutdünken die Abtragung eines Teiles der Mauer zu gestatten, ohne Verflichtung zum Wiederaufbau.