Diepold und sein Bruder Gerwig sowie Bruno, alle Söhne des Diepold Güsse von Leipheim ("Liphaim") [Lkr. Günzburg], schwören, dass sie ihre Burg und Stadt Leipheim den Herzögen Albrecht, Friedrich und Leopold von Österreich öffen und deren getreue Diener sein werden. Dafür sollen sie die Herzöge von Österreich in ihren Schutz nehmen. Sollten die Herzöge von Österreich die Herrschaft Burgau [Lkr. Günzburg] und Reisensburg [Stadt Günzburg] verlieren, dann ist diese Abmachung solange nichtig, bis sie diese wieder zurückgewinnen. Für Unkosten und Verluste im Dienst der Herzöge steht den Güssen Schadenersatz zu. Ohne Zustimmung der Herzöge dürfen sie in Leipheim niemanden, der aus deren Burgen oder Herrschaften weggezogen ist, aufnehmen. Im Kriegsfall sind die Güssen erst 14 Tage nachdem die Herzöge oder Amtleute einen Krieg begonnen haben zur Hilfe verpflichtet. Bei der Beendigung von Kriegen sind die Güssen in die von den Herzögen geschlossenen Sühne- oder Friedensverträge einzubeziehen. Wenn die Güssen die Festung Leipheim verkaufen, dann müssen der oder die Käufer gegenüber den Herzögen von Österreich dieselben Verpflichtungen wie die Güssen eingehen.