Die Klage richtet sich gegen eine im Druck erschienene Schrift Quadts, nach der es in der Braunschweiger Fehde, in der Quadt Befehlshaber der hansischen Truppen war, Ziel der Stadt Bremen gewesen sei, das Land des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig-Lüneburg soviel wie möglich zu zerstören und ihn gefangenzunehmen oder zu töten. Sie sehen dies als Beleidigung und betonen, sich lediglich aus hansischer Solidarität an Maßnahmen zur Befreiung der belagerten Stadt Braunschweig beteiligt zu haben. Die Beklagten ihrerseits sehen sich durch eine Druckschrift, in der die Kläger ihren Beleidigungsvorwurf gegen sie verbreiteten, beleidigt. Sie beschreiben das Vorgehen der Hanse und besonders der Stadt Bremen zur Unterstützung Braunschweigs, einer Stadt, die sich gegen ihren Landesherren aufgelehnt und deshalb in die Reichsacht genommen worden sei, als „offenen offensiff Krieg“.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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