Vertrag zwischen Eckhart von Langenau, Johann und Ulrich, Herren zu Eltz, sowie Heinrich und Hilger von Langenau einerseits und der Gemeinde Singhofen andrerseits über Umwandlung eines jährlich der Gemeinde Singhofen für einen Holzhau zu gebenden Essens in eine jährlich zu zahlende Rente von fünf Gulden sowie aber eine jährliche Abgabe von 4½ Pfund Wachs an die Kirche daselbst.