Wolff Heinrich, Bürger zu Bulach, dort im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg wegen (trotz Ermahnung des edlen und festen Beäten v. Schauenburg, Vogts zu Wildberg) "kurzverweilter Zeit" und in Trunkenheit vollzogener Tätlichkeit gegen seine Eltern, gefangen gehalten, verpflichtet sich, nicht mehr in Wirtshäusern zu zechen und schwört Urfehde