Ulrich, Herzog zu Wirtemberg, bekundet, daß vor seinem Statthalter und Räten Hanns und Gori v. Nuwhusen erschienen sind wegen der Spänne und Irrungen, die durch die früheren Verträge nicht bereinigt worden sind. Er ordnet an, daß diese Spänne durch je einen von Hanns v. Nuwhusen, Gori v. Nuwhusen und ihm selbst bestimmten Schiedsmann beigelegt werden sollen: Dr. Johanns v. Nuwhusen, Pfarrer daselbst (von Hanns v. Nuwhusen), Wolff v. Nuwhusen, Burgvogt auf Nyffen [Neuffen, Kr. Nürtingen] (von Gori v. Nuwhusen) und Jacob v. Bernhusen, Vogt zu Winiden [Winnenden, Kr. Waiblingen] (von Herzog Ulrich). [Auf dem Umbug]: "Cantzler sst"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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