Staatliches Forstamt Sigmaringen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 161/51 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Forstämter >> Staatliches Forstamt Sigmaringen (siehe auch Ho 293)
1902-1988
Überlieferungsgeschichte
Im Jahre 1855 wurde zur Bewirtschaftung und Beaufsichtigung der umliegenden Gemeinde- und Stiftungswaldungen die Bezirksförsterei Sigmaringen errichtet. Seit 1873 führte sie die Bezeichnung Oberförsterei. Mit dem Gemeindeforstgesetz vom 22. April 1902 wurde die staatliche Forstverwaltung Hohenzollerns mit der Einrichtung von vier Oberförstereien in Sigmaringen, Gammertingen, Hechingen und Haigerloch neu organisiert. Bei dieser Organisationsform blieb es im Wesentlichen bis zum Zusammenbruch nach dem 2. Weltkrieg. Lediglich 1934 wurden die Oberförstereien in Forstämter umbenannt. 1946 wurde mit der Bildung des Forstamts Sigmaringen-Nord das bisherige Forstamt Sigmaringen in Forstamt Sigmaringen-Süd umbenannt. Mit der Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Forstämter vom 1. Juli 1975 wurde das Staatliche Forstamt Sigmaringen zum 1. Oktober 1975 mit Zuständigkeit für die Gemeinden Beuron, Inzigkofen, Sigmaringen, Straßberg und Winterlingen neu errichtet. Die bisherigen beiden Forstämter Sigmaringen-Nord und Sigmaringen-Süd wurden aufgelöst.
Inhalt und Bewertung
Der vorliegende Bestand kam 1998 als Zugang 38/1998 über das Staatliche Forstamt Sigmaringen in das Staatsarchiv Sigmaringen ein. Die Unterlagen entstammen bis auf wenige Ausnahmen zum überwiegenden Teil der 2. Registraturschicht, also dem Zeitraum zwischen 1955 - 1986/88, und wurden von Archivrat Dr. Jürgen Treffeisen nach einem Modell des Staatsarchivs bewertet. Die Verzeichnung besorgte im März 2000 der Praktikant Matthias Weber.
Der Bestand umfasst 106 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1902-1988 und einem Umfang von 2,2 lfd.m.
Enthält:
Forstbezirkseinteilung; Forstbetriebsdienststellen; Tagungen und Vorträge; Unfälle und Sachschäden; Prüfung und Vorprüfung der Rechnungen; Forstgrundstock; Jahresberichte; Personal; Grundstücksrechte; Grundstücksveränderungen; Einheitsbewertung; Grundsteuerlasten; Standortskartierung; Samen und Pflanzen; Aufforstungen; Naturschäden; Versuchswesen; Nutzungspläne; Kulturpläne; Weg- und Wasserbau; Nebennutzungen; Jagd; Fischerei; Forstpolizei; Naturschutz und Landschaftspflege; Naturdenkmäler, Altertümer; Bewirtschaftung des Körperschaftswalds und des Privatwalds.
Im Jahre 1855 wurde zur Bewirtschaftung und Beaufsichtigung der umliegenden Gemeinde- und Stiftungswaldungen die Bezirksförsterei Sigmaringen errichtet. Seit 1873 führte sie die Bezeichnung Oberförsterei. Mit dem Gemeindeforstgesetz vom 22. April 1902 wurde die staatliche Forstverwaltung Hohenzollerns mit der Einrichtung von vier Oberförstereien in Sigmaringen, Gammertingen, Hechingen und Haigerloch neu organisiert. Bei dieser Organisationsform blieb es im Wesentlichen bis zum Zusammenbruch nach dem 2. Weltkrieg. Lediglich 1934 wurden die Oberförstereien in Forstämter umbenannt. 1946 wurde mit der Bildung des Forstamts Sigmaringen-Nord das bisherige Forstamt Sigmaringen in Forstamt Sigmaringen-Süd umbenannt. Mit der Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Forstämter vom 1. Juli 1975 wurde das Staatliche Forstamt Sigmaringen zum 1. Oktober 1975 mit Zuständigkeit für die Gemeinden Beuron, Inzigkofen, Sigmaringen, Straßberg und Winterlingen neu errichtet. Die bisherigen beiden Forstämter Sigmaringen-Nord und Sigmaringen-Süd wurden aufgelöst.
Inhalt und Bewertung
Der vorliegende Bestand kam 1998 als Zugang 38/1998 über das Staatliche Forstamt Sigmaringen in das Staatsarchiv Sigmaringen ein. Die Unterlagen entstammen bis auf wenige Ausnahmen zum überwiegenden Teil der 2. Registraturschicht, also dem Zeitraum zwischen 1955 - 1986/88, und wurden von Archivrat Dr. Jürgen Treffeisen nach einem Modell des Staatsarchivs bewertet. Die Verzeichnung besorgte im März 2000 der Praktikant Matthias Weber.
Der Bestand umfasst 106 Archivalieneinheiten mit einer Laufzeit von 1902-1988 und einem Umfang von 2,2 lfd.m.
Enthält:
Forstbezirkseinteilung; Forstbetriebsdienststellen; Tagungen und Vorträge; Unfälle und Sachschäden; Prüfung und Vorprüfung der Rechnungen; Forstgrundstock; Jahresberichte; Personal; Grundstücksrechte; Grundstücksveränderungen; Einheitsbewertung; Grundsteuerlasten; Standortskartierung; Samen und Pflanzen; Aufforstungen; Naturschäden; Versuchswesen; Nutzungspläne; Kulturpläne; Weg- und Wasserbau; Nebennutzungen; Jagd; Fischerei; Forstpolizei; Naturschutz und Landschaftspflege; Naturdenkmäler, Altertümer; Bewirtschaftung des Körperschaftswalds und des Privatwalds.
106 Akten (2,2 lfd.m)
Bestand
Sigmaringen SIG; Forstamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ