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Stift Speyer, Druckschriften meist das Abzugsrecht betreffend
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Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1367 "Beweiß, daß die Mobilarverlassenschaft eines ritterschaftlichen Mitglieds, welches einem Stande des Reichs mit dem Band des Dienstes und des Domiciliums zugethan war, nicht abzugsfrei und daß also das in Sachen Ritterschaft am Oberrheinstrohm entgegen Seine Hochfürstliche Gnaden zu Speier unterm 7ten Junius dieses Jahrs bei den kaiserlichen Reichshofrat ergangeno Erkenntniß eine gemeinschaftliche Beschwerde sei, welche den gegenwärtigen Rekurs an die hohe Reichsversammlung begründe. Mit Anlagen 1.,2.,3., 4., 5., 6."; Deduktion 1365 "Von Gottes Gnaden Wir August, Bischof zu Speier, Probst der geforsteten Probstei Weissenburg, des heiligen römischen Reichs Fürst, Graf von Limburg Stirum etc. Betreffend: Mobiliarnachlassenschaft ""Schon hieraus fleust die traurige Wahrheit, daß die reichshofrätliche Entscheidung vom 7ten Junius dieses Jahrs keinen Justinianäischen Rechtsfall, auch keinen solchen Fall angehe, durch dessen glücklich- oder unglückliche Erörterung unser Hochstift allein betroffen würde, sondern daß es hier auf eine höchstwichtige alle Stände des Reichs gleich interessirende Frage ankomme..."; Deduktion 1379 "Dictatum Ratisbonae, die 13 July 1789 ""Die im beigehenden Pro Memoria enthaltene Geschichte giebt zu erkennen, daß nunmehr auch die Niederrheinische Ritterschaft sich zum Geschäft mache, die Uns und sämtlichen Reichsständen durch das in der von Heddersdorffischen Sache, am 7ten Junius 1784 erlassene Reichshofraths Conclusum zugegangene Beschwerde nicht nur zu erneuern, sondern auch noch weiters, aus nämlichen irrigen Grundsätzen auszudehnen."" August, Bischof und Fürst."; Deduktion 1384 "An die hohe Reichsversammlung zu Regensburg. ""Die Gegenstände betreffen nicht nur Unsere bereits am 29ten November 1704 zur Reichs-Dictatur gebrachte Rekurs-Sache wegen der anmaßlich verlangten Abzugs-Freiheit der von Heddorsdorffischen Mobilar-Verlassenschaft, sondern auch der verweigerten Entrichtung der lachender Erben-Gebühre mit zwei vom hundert von der Mobilar-Nachlassenschaft Unsers abgelebten Obermarschalls von Benseradt - sodann des Abzuges eines Legats von 3000 fl. an des abgelebten Obermarschalls Bruder von Benseradt."" August, Bischof und Fürst."; Deduktion 1369 "Abdruck der beim hochpreißlichen kaiserlichen Reichskammergerichte am 27. August 1787 übergebenen Unterthänigsten Imploration pro Restitutione in Integrum adversus Sententiam 23. Octobris 1786 latam in Sachen Franz Molitor wider Seine Hochfürstliche Gnaden zu Speier. Praesensi Mandati. Mit Anlagen vom A.bis F. inclusive."; Deduktion 1370 "Kurze Actenmäßige Vorstellung und Gesetzmäßiger Beweis, daß in Sachen des Herrn Friederich Karl Marggrafen zu Baden Durchlaucht wider Seine Hoch- fürstliche Gnaden zu Speyer Praetensi Mandati von dem kaiserlichen und Reichskammergerichte in dieser Sache weder die Austrägal-Instanz abge- schnitten, noch auch der eingelegten Revision der Effectus suspensivus habe benommen worden können folglich hiedurch nicht nur Seiner Hochfürstliche Gnaden zu Speier, sondern auch allen Höchst und Hohen Herren Reichsständen eine gemeinsame Beschwerde zugefüget worden sey, und dadurch gegenwärtiger Rekurs an die hohe Reichsversammlung reichsgesetzmäßig begründet werde. Mit Anlagen 1., 2., 3., 4., 5., 6., und 7."; Deduktion 1371 "Dictatum Ratisbonae, die 21. May 1787 per Moguntinum. Betreffend abgeänderte ""Domkapitilische Verfassung"". (Speier)"; Deduktion 1372 "Abdruck der beim hochpreißlichen kaiserlichen und Reichskammergerichte am 29. November 1787 übergebenen Unterthänigsten Imploration pro Restitutione in Integrum adversus Sententiam 16. Junii 1787 latam in Sachen Georg Schanzenbach zu Langenbrücken wider Hochfürstlich-speierische Regierung zu Bruchsal Praetensae appellationis. Mit Anlagen Ziffer 1. bis 38. inclusive."; Deduktion 1374 "Beleuchtung der von Seiner Hochfürstlichen Gnaden Herrn Bischoff zu Speyer bey der höchsten Reichs- Versammlung übergebenen sogenannten kurzen Actenmäßigen Vorstellung und Beweis daß in Sachen des regierenden Herrn Marggrafen zu Baden wider den obenbenannten Herrn Bischoff von dem Kaiserlichen und Reichs-Kammergericht weder die Austrägal-Instanz abgeschnitten, noch auch der eingelegten Revision der Effectus suspensivus habe benommen werden können, usw. Mandati S.C. etc. Mit Anlagen von Nr. I bis XXXVI. Karlsruhe, Gedruckt in Macklots Hofbuchdruckerey."; Deduktion 1375 "Ungrund der von des regierenden Herrn Marggrafen zu Baden Hochfürstlichen Durchlaucht den 11. August 1788 bei der höchsten Reichsversammlung überreichten sogenannten Beleuchtung, wodurch die fürstlich-speierische aktenmässige Vorstellung und der Beweiß, daß in Sachen des regierenden Herrn Marggrafen zu Baden Hochfürstlichen Durchlaucht wider Seine Hochfürstlichen Gnaden zu Speier Praetensi Mandati S.C. fürstlich-speierischer Seits der Rekurs an die höchste Reichsversammlung rechtmäßig genommen worden, vermeintlich hat entkräftet werden wollen."; 549
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.