Nikolaus V. beauftragt auf Bitte von Abt und Konvent zu Weingarten den Abt des Klosters Weißenau ("Augieminoris") mit der Untersuchung und gegebenenfalls Deklaration, ob Meßstiftungen für die drei Altäre Hl. Blut bzw. Corpus Christi, St. Leonhard und St. Johann Baptist in der Leonhards- bzw. Liebfrauenkapelle des Klosters als beständige Kirchenlehen ("perpetua beneficia ecclesiastica") anzusehen sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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