Bürgermeister, Schöffen und Bürger zu Montabaur bekunden ihren Vertrag mit dem Grafen Gerhard zu Diez, der bestimmt: Alle ihre Wagen, die mit Gewand und andern Gütern durch die Grafschaft Diez fahren, haben 4 alte große Königsturnosen zu zahlen, alle Karren 2; die Wagen sollen mit 6 Pferden bespannt sein, nur bei nassem Wetter und schlechten Wegen mit mehr; der Graf soll stets Geleit stellen durch sein Gebiet; von den Rückfrachten, die sie von Frankfurt, Friedberg und Mainz nach Montabaur zurückführen, es sei Wein oder andere Güter, sollen sie keinen Zoll oder Geleitgeld geben; der Graf hat aber doch Geleit zu stellen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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