Karl Johann Alexander v. Rotenhan und Karl Joseph v. Neuhausen schließen - unter Vorbehalt des österreichischen Lehenskonsenses - folgenden Tauschvertrag: v. Rotenhan erhält den Anteil des Dorfes Neuhausen und vertauscht dafür an K. J. v. Neuhausen den Ort Pfauhausen. Für den geringeren Schätzwert von Pfauhausen sind an K. J. v. Neuhausen außerdem 45. 000 fl zu bezahlen (gleichzeitige Abschrift) (mit Unterschriften d.A.)