Heiratsabrede zwischen Bernhard von und zu Mentzingen einerseits und Helene Katharina, Witwe des Hans Philipp von und zu Angelloch, Tochter des verstorbenen Ersamus von und zu Helmstatt und der verstorbenen Agnes von Venningen, andererseits. Das Heiratsgut der Braut beläuft sich auf 3000 Gulden respektive 150 Gulden jährlichen Zins. Der Bräutigam widerlegt 4000 Gulden auf einem Gültbrief bei der württembergischen Landschaft, verzinslich zu Bartholomaei [= 24. August] eines jeden Jahres mit 200 Gulden. Der Bräutigam wird seiner Frau einen Witwensitz mit dem erforderlichen Zubehör verschreiben oder ersatzweise eine jährliche Rente in Höhe von 70 Gulden Landeswährung, dazu 10 Malter Korn, 30 Malter Dinkel, 15 Malter Hafer und 2 Fuder Wein, alles Speyrer Maß. Dieses Vermögen sowie die der Braut von den Erben ihres verstorbenen Ehemanns auf Lebenszeit verschriebenen jährlichen 50 Gulden widerlag und von 300 Gulden Morgengabe 15 Gulden Rente wollen die Eheleute gemeinschaftlich nutzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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