Der Ritter Rüdiger von Rieden ("Ryeden") [Illerrieden/Alb-Donau-Kreis], Ammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil der Richter am Stadtgericht in Ulm: Vor dem Gericht hatte Johann Ehinger von Mailand ("Maylan") wegen eines Gutes in Dorndorf [Gde. Illerrieden/Alb-Donau-Kreis] Klage gegen Werner Schilling von Schwaighofen ("Swaykouen") [Stadt Neu-Ulm] erhoben. Das Gut habe sein Vater von dem Ölmaier gekauft und an ihn und seine Geschwister vererbt. Es sei Lehen und ihnen zins- und frondienstpflichtig. Werner Schilling habe es erworben, ohne sich damit von ihm als dem Obereigentümer belehnen zu lassen. Werner Schilling erkennt nun zwar die Zinspflichtigkeit des Gutes an, bestreitet aber, dass es sich dabei um ein Lehen der Ehinger handelt. Nach Prüfung der von den Parteien vorgebrachten Beweismittel entscheiden die Richter, dass Johann Ehingers Behauptung besser begründet ist. Er soll durch einen Eid vor dem Gericht beschwören, dass das strittige Gut sein Lehen ist. Da er dies aber verweigert hat, haben die Richter entschieden, dass Werner Schilling im Besitz des Gutes verbleiben soll, davon allerdings dem Johann Ehinger den diesem zustehenden Zins zu entrichten hat. Auf Bitte des Werner Schilling hat ihm das Gericht darüber die vorliegende Urkunden ausfertigen lassen.