Vom Kapuzinerpater Christian Müllerklein beim Hospitio auf dem Michaelsberg eingereichtes Gesuch um Austeilung eines Zertifikats, dass er auf dem Michaelsberg als beständiger Kaplan der katholischen Gemeinde des Oberamts Bönnigheim angestellt sei, damit er sich in dieser Eigenschaft nach dem punkto 7. der in den kurpfalz-bayrischen Landen wegen der Erbfähigkeit der Mönche gemachten Verordnung vom 17. November 1803 zur Erwerbung der ihm durch den Tod seines Vaters zu Karlstadt im Würzburgischen angefallenen Erbschaft gehörig legitimieren könne (Bönnigheim, Michaelsberg, Karlstadt im Würzburgischen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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