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Abbildung einer Ansichtskarte
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Schwarz-Weiß-Fotografie, die laut Bildunterschrift eine Ansichtskarte zeigt, auf der frontal eine stehende Frau zu sehen ist. Sie ist vom Kopf bis zu den Füßen abgebildet und fast völlig unbekleidet. Sie hat den linken Arm nach oben gestreckt und hält einen Schlüssel in der Hand. Sie trägt ein helles Tuch auf dem Kopf, das auch ihren Hals und das Kinn bedeckt, sowie spitz zulaufende dunkle Schuhe. Am Hals sowie am rechten Handgelenk trägt sie eine Kette, am Handgelenk des empor gestreckten linken Arms eine Stulpe. Am Unterleib trägt sie einen sog. „Keuschheitsgürtel“. Die Frau ist leicht zur linken Seite geneigt. Der Hintergrund ist neutral. Sie blickt lachend in die Kamera.
Weil heute nicht mehr nachvollzogen werden kann, unter welchen Umständen und zu welchen Bedingungen diese Fotografie einer teils unbekleideten Person entstanden ist, wird die Abbildung hier nur zum Teil in Klarform gezeigt.
Kontext:
Die Abbildung, die in der Publikation des Kriminalisten Wilhelm Polzers „Sexuellperverse“ von 1930 abgedruckt wurde, erschien dort in bildlicher Nähe zu weiteren Abbildungen sog. „Keuschheitsgürtel“. Auf Textebene ist keine Kontextualisierung zu finden und auch kein näherer Hinweis, woher die Ansichtskarte stammt. Angesichts der Schuhe und der Kopfbedeckung der Frau könnte es sich um eine orientalistische Darstellung handeln.
Vereinzelte Belege für Keuschheitsgürtel gibt es erst für die Zeit nach den Kreuzzügen ab dem späten 14. Jahrhundert bis ins 17. Jahrhundert. Wie weit sie verbreitet waren und für welchen Zweck sie genutzt wurden, ob zum Schutz vor sexuellen Übergriffen, als Sexspielzeug, als Druckmittel und Körperstrafe oder um sexuelle Abstinenz zu garantieren (wie die Apparate zur Verhinderung von Onanie aus dem 19. Jahrhundert), ist unter Fachleuten immer noch umstritten.