Jakob Blocher, wohn- und seßhaft zu Fischingen in der gräflich hohenzollerischen Herrschaft Wehrstein, bekundet, einen Hof und ein Lehengut zu Fischingen mit allem Zubehör und allen Zinsen, Gülten und Beschwerungen gekauft zu haben von Graf Schweickhardt von Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen und Gonningen, fürstlich bayerischem Rat und Statthalter zu Landsberg, von Graf Karl von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer, römisch kaiserlicher Majestät Rat und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, und von Gräfin Katharina zu Hohenzollern, Freiin zu Welsperg und Primör, Witwe des verstorbenen Grafen Christoph zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerers und Kämmerers des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, als verordneten und an kaiserlich Kammer zu Speyer bestätigten Vormünder der hinterlassenen Junker und Fräulein. Von der 1300 Gulden betragenden Kaufsumme hat der Käufer 450 Gulden bar bezahlt. Er verspricht, die noch schuldigen 850 Gulden unverrufter Münze und Landeswährung so zu begleichen, daß er von 1598 an alljährlich 8 Tage vor bis 8 Tage nach Johannis [17. Juni bis 1. Juli] 40 Gulden bezahlt
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Jakob Blocher, wohn- und seßhaft zu Fischingen in der gräflich hohenzollerischen Herrschaft Wehrstein, bekundet, einen Hof und ein Lehengut zu Fischingen mit allem Zubehör und allen Zinsen, Gülten und Beschwerungen gekauft zu haben von Graf Schweickhardt von Helfenstein, Freiherr zu Gundelfingen und Gonningen, fürstlich bayerischem Rat und Statthalter zu Landsberg, von Graf Karl von Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer, römisch kaiserlicher Majestät Rat und Hauptmann der Herrschaft Hohenberg, und von Gräfin Katharina zu Hohenzollern, Freiin zu Welsperg und Primör, Witwe des verstorbenen Grafen Christoph zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerers und Kämmerers des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich, als verordneten und an kaiserlich Kammer zu Speyer bestätigten Vormünder der hinterlassenen Junker und Fräulein. Von der 1300 Gulden betragenden Kaufsumme hat der Käufer 450 Gulden bar bezahlt. Er verspricht, die noch schuldigen 850 Gulden unverrufter Münze und Landeswährung so zu begleichen, daß er von 1598 an alljährlich 8 Tage vor bis 8 Tage nach Johannis [17. Juni bis 1. Juli] 40 Gulden bezahlt
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 Nr. 168
Rep. X, D. Nr. 6 (Kasten B, Fach 26)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 177 T 1 Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden
Herrschaft Haigerloch-Wehrstein: Urkunden >> 1. Urkunden
1597 Juni 30 (1597 (1) Juni 30 (letzter Monatstag Junii))
Urkunden
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke des Junkers Melchior Thumb von Neuburg zu Haigerloch
Vermerke: 5 Blatt||Dorsualvermerk: Lehenhoff g[nedigster] herschafft heimbgefallen [17. Jh.] N. 129||(1) Original: 1507
Siegelbeschreibung: Siegel mit Papierdecke des Junkers Melchior Thumb von Neuburg zu Haigerloch
Vermerke: 5 Blatt||Dorsualvermerk: Lehenhoff g[nedigster] herschafft heimbgefallen [17. Jh.] N. 129||(1) Original: 1507
Blocher, Jakob; Fischingen
Thumb von Neuburg, Melchior; Junker
Fischingen, Sulz am Neckar RW
Gönningen, Reutlingen RT
Gundelfingen, Münsingen RT
Haigerloch BL
Helfenstein, abgeg. bei Geislingen an der Steige GP
Hohenberg, abgeg. bei Schörzingen, Schömberg BL; Grafschaft
Landsberg am Lech LL
Primör [I]
Sigmaringen SIG
Speyer SP
Veringenstadt SIG
Wehrstein: Fischingen, Sulz am Neckar RW
Welsberg [I]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:47 MESZ
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