Jörg Wild aus Höfingen, sesshaft zu Mönsheim, gef. zu Leonberg, weil er bei einem Zechgelage den vom Amtmann gebotenen Frieden gebrochen und Streit angefangen hatte, jedoch auf Fürbitten vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder zur Strafe 10 fl (Landeswährung) zu bezahlen, nimmt die zweite Möglichkeit an und gelobt, nicht mehr zu zechen, seine Gefängnisatzung und sonstige Unkosten zu bezahlen und schwört U.