Meister und Rat von Straßburg weisen die Klage des Dieter von Weiler gegen die Stadt Ulm wegen einer Entschädigung von 3.000 Gulden für seinen Teil des 1442 gebrochenen Schlosses Maienfels ab, nachdem Dieter vorgebracht, dass er damals erst 6 Jahre alt gewesen sei und aus seinem Haus, das mit vier anderen innerhalb der Schlossmauer gestanden, kein Schaden zugefügt worden sei, als Gumpold von Gültlingen die Städte, namentlich Hall von Schloss aus bekriegt habe, wogegen Ulm die Einheit des Schlosses hervorhob.