Abt Johann von Werden macht bekannt, daß er nach dem Kauf des Guts Walkenhaus durch die Stadt Lippe von dem dortigen Augustinerkonvent den Ratsgesellen Hermann Roggener im Namen und zum Nutzen der Stadt mit dem Gut behandigt hat unter der Bedingung, daß bei jeder Neubelehnung nach dem Tod des Lehnsträger fünf rheinische Gulden zu zahlen sind. Jährlich am 29. September sind neun Scheffel Roggen und zwei Schillinge zu entrichten. Die Stadt soll das Gut nicht aufteilen, verkaufen, verpfänden oder versetzen. - Es siegelt der Abt. - Geschehen ... des maindags na conceptionis Marie.