Beschuldigter: 1. Heyde, Werner, Prof.Dr.med., * 25.04.1902, Forst/Lausitz, Niederschlesien, alias Dr.med. Fritz Sawade, * 02.05.1905, Tribel, Kreis Sorau, gestorben 13.02.1964, Selbstmord, in Untersuchungshaft Limburg fünf Tage vor den Hauptverhandlungen des Schwurgerichts Limburg Beschuldigter: 2. Bohne, Gerhard, Dr.med., * 01.07.1902 Dienstgrad: 1. Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten; Nachfolger von Dr.med. Bohne, Obergutachter und zeitweise Leiter der Heil- und Pfleganstalt Hadamar bei Limburg 2. Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft (Nachfolger von Dr. Heyde) Tatbestand: 1. und 2. Euthanasie, Tötung von Geisteskranken, körperlich Behinderten, später auch nichtarbeitsfähigen Häftlingen in den Konzentrationslagern als 100.000 Fällen Tatort: 1. und 2.: Heil- und Pfleganstalten: Grafeneck, Kennbuchstabe A; Brandenburg/Havel, Kennbuchstabe B; Hartheim bei Linz (auch Alkoven), Kennbuchstabe C; Sonnstein bei Pirna, Kennbuchstabe D; Bernburg/Saale, Kennbuchstabe, Be; Hadamar bei Limburg, Kennbuchstabe E Tatzeit: 1. und 2.: 1939-1941 und Fortsetzung bis 1945 sog. "Wilde Euthanasie" nicht organisiert in Konzentrationslagern und Heilanstalten Az.: 1. LKA BW PA 103 Bd. 1 Az. 151/59, StA Stuttgart 19 Js 328/60 gegen Dr. Widmann, Dr. Becker u.a., StA Tübingen 3 a JsC 2799/59 gegen Dr. Bohne, StA Würzburg 1 Js 681/52, ZSt LB 9 AR-Z 340/59 2. LKA BW PA 103 Bd. I Az. 3/9 23/60, StA Tübingen 3 a JsC 2799/59, Untersuchungshaft ab 10. September 1959 Tübingen und Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 1969; Anklageschrift Js 17/59 (4 VU 3/61) GStA Frankfurt am Main vom 22. Mai 1962 wie bei Dr. Hayde (Wegen Erkrankung des Bohne mußte er bei Hauptverhandlung des Schwurgerichts Limburg, 18. April 1964, nicht erscheinen) Bemerkung zu Prof.Dr. Heyde: Heyde wurde bereits im Jahr 1947 vom Internationalen Gerichtshof in Nürnberg wegen seiner Mitwirkung bei der Durchführung des sog. Euthanasieprogramms als Angeklagter geführt. Er konnte sich 1947 dem Verfahren durch Flucht entziehen. Im November 1959 wurde er unter dem Namen "Dr. Sawade" lebend einwandfrei identifiziert. Vom Amtsgericht Frankfurt am Main wurde im November 1959 ein Haftbefehl erlassen. Bemerkung: Das Euthanasieprogramm wurde federführend vom Amt II der Kanzlei des Führers eingeleitet. Beteiligt war insbes. der Reichsinnenminister und der Reichsarzt Dr. Brandt. Ein vorgesehener Gesetzentwurf des Reichsministers Dr. Lammers wurde von Hitler zwar nicht ausdrücklich verworfen, aber auch nicht gebilligt. Es erging sodann ein Erlaß vom 1. September 1939, der zu keiner Zeit veröffentlicht worden ist, da er die einzige Grundlage für die Euthanasiemaßnahmen darstellt. Der Erlaß hatte folgenden Wortlaut: "Reichsleiter Bouhler und Dr.med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann". Da die Kanzlei des Führers nicht in Erscheinung treten sollte, bildete sich eine scheinbar selbständige Dienststelle, die in der Tiergartenstr. Nr. 4 untergebracht war. In der Zukunft wurden Maßnahmen lediglich unter der Kurzbezeichnung "T4" getarnt. Zur Durchführung wurden von "T4" noch sachlich und persönlich zusammenhängende Tarnorganisationen gebildet, wie die "Reichsarbeitsgemeinschaft" (RAG), die "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege", und die "Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft GmbH", Abkürzung "Getrag". Die maßgebenden Funtionäre von "T4" und dem Amt II der Kanzlei des Führers führten Decknamen. In kurzer Zeit wurden bis 1941 ca. 100.000 Kranke im Rahmen der Euthanasie ermordet. Dies wurde auch bekannt. In einer Predigt am 3. August 1941 bezeic hnete der damalige Bischof von Münster, "Graf von Galen", diese Euthanasie als "staatlichen Mord". Das bis dahin "offizielle" Euthanasieprogramm wurde daraufhin abgestoppt. Ging aber insgeheim weiter und wurde noch auf die Aussonderung von Kranken und aus anderen Gründen nicht mehr arbeitsfähigen Häftlingen im Konzentrationslager weiter ausgedehnt. Für diese Art Euthanasie wurde die Tarnbezeichnung "Ation 14 f 13" gewählt. Es war die Verwendung eines zufälligen Aktenzeichens des Inspekteurs der Konzentrationslager. Weiterhin wurde das dem Reichssicherheitshauptamts angeschlossene "Rasse-Hygiene-Institut", das sich mit der Ausmerzung nicht integrierfähiger Zigeunergruppen befaßte, gebildet. Allein unter Mitwirkung dieses Instituts wurden im Juni-Juli 1943 im Konzentrationslager Auschwitz mehr als 35.000 Zigeuner, Männer, Frauen und Kinder, vergast. Hingewiesen sei noch auf die ab 1941 im Osten eingesetzten Vergasungsanlagen in den Vernichtungslagern Majdanek, Sobibor und Treblinka sowie auf die sog. Gaswagen bei den Einsatzkommandos und Einsatzgruppen hingewiesen. Diese wurden durch die gewonnenen Erfahrungen von Spezialisten des Reichssicherheitshauptamts eingerichtet. (s.a. Verfahren Dr. Widmann)