Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall verkaufen um 70 fl rh ihrem Mitbürger und "Mitratsfreund" Andres Romig das Eigentum an der nachfolgend spezifizierten Herrengülte samt allen zugehörigen Rechten, die gegenwärtig Simon Rupp zu Hergershof aus seinem dortigen, nach Anstößern näher beschriebenen Hof zu entrichten hat, quittieren den Erhalt des Kaufpreises, übertragen das Objekt und übernehmen auch namens ihrer Gemeinde und ihrer Amtsnachfolger die Gewährleistung des Geschäfts.