Kurfürst Philipp von der Pfalz verabredet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Burkhard Sturmfeder einer- und Anselm von Yberg andererseits wegen eines verkauften Lehens, das der Pfalzgraf wegen Besigheim (Beßicken) verleiht, Folgendes: Anselm soll sich bei Markgraf Christoph von Baden um eine Verschreibung bemühen sowie sich für sich und seine Erben verschribien, dass sie Burkhard und seine Erben bei dem Lehen bis zur Auslösung Besigheims belassen. Wenn Anselm das binnen Monatsfrist tut, sollen beide Parteien wegen anderer Streitigkeiten um die Werschaft durch je zwei Beisitzer zusammenkommen, die einen unparteiischen Obmann dazu nehmen. Was diese fünf mit Mehrheit wegen Werschaft und Bezahlung entscheiden, soll gelten. Sollte Anselm die markgräfliche Verschreibung nicht erreichen, sollen beide Parteien vor das pfalzgräfliche Hofgericht kommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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