Kurfürst Philipp von der Pfalz verabredet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Burkhard Sturmfeder einer- und Anselm von Yberg andererseits wegen eines verkauften Lehens, das der Pfalzgraf wegen Besigheim (Beßicken) verleiht, Folgendes: Anselm soll sich bei Markgraf Christoph von Baden um eine Verschreibung bemühen sowie sich für sich und seine Erben verschribien, dass sie Burkhard und seine Erben bei dem Lehen bis zur Auslösung Besigheims belassen. Wenn Anselm das binnen Monatsfrist tut, sollen beide Parteien wegen anderer Streitigkeiten um die Werschaft durch je zwei Beisitzer zusammenkommen, die einen unparteiischen Obmann dazu nehmen. Was diese fünf mit Mehrheit wegen Werschaft und Bezahlung entscheiden, soll gelten. Sollte Anselm die markgräfliche Verschreibung nicht erreichen, sollen beide Parteien vor das pfalzgräfliche Hofgericht kommen.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verabredet mit seinen Räten in Streitigkeiten zwischen Burkhard Sturmfeder einer- und Anselm von Yberg andererseits wegen eines verkauften Lehens, das der Pfalzgraf wegen Besigheim (Beßicken) verleiht, Folgendes: Anselm soll sich bei Markgraf Christoph von Baden um eine Verschreibung bemühen sowie sich für sich und seine Erben verschribien, dass sie Burkhard und seine Erben bei dem Lehen bis zur Auslösung Besigheims belassen. Wenn Anselm das binnen Monatsfrist tut, sollen beide Parteien wegen anderer Streitigkeiten um die Werschaft durch je zwei Beisitzer zusammenkommen, die einen unparteiischen Obmann dazu nehmen. Was diese fünf mit Mehrheit wegen Werschaft und Bezahlung entscheiden, soll gelten. Sollte Anselm die markgräfliche Verschreibung nicht erreichen, sollen beide Parteien vor das pfalzgräfliche Hofgericht kommen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 825, 78
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1505 Mai 20 (uff dinstag nach trinitatis)
fol. 130v-131v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Von der Urkunde wurden zwei Exemplare ausgefertigt, wovon jede Partei eines erhielt. Mit einem Querverweis auf Folio 273 in demselben Band. Dort befindet sich eine identische Abschrift, vgl. GLAK 67 Nr. 825, fol. 273r-273v (Nr. 175) Kopfregest: "Abrede zwischen Burkart Sturmfedern und Anßzehlm von Yberg".
Sturmfeder von Oppenweiler, Burkhard; Amtmann zu Besigheim, -1534
Yberg, Anselm von; erw. 1497, 1505
Besigheim LB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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