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Landammann und Rat im Hinteren Bregenzer Wald, dem Haus Österreich und der Herrschaft Feldkirch zugehörend, erklären, dass ihre "lantzmännin" und Gerichtsangehörige, die ehrbare Anna Wegmann zu Ellenbogen, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Balthus Wegmann und Anna Muxli, die in der Vergangenheit schon einige Zeit "in frömbden landen" gedient hat, heute in offener Rats- und Gerichtssitzung bei ihnen erschienen ist und, weil sie sich nunmehr endgültig im Ausland niederzulassen gedenkt, um eine glaubwürdige Urkunde ehelicher Geburt, ihres Herkommens, Stamms und Namens sowie ihres Rechts auf Freizügigkeit gebeten hat, die sie an ihrem künftigen Wohnort benötigen werde. Also attestieren die Aussteller nach Befragung etlicher namentlich nicht genannter "redlich vnd erbar kundtschafter", die "derselben [i. e. der Herkunft und häuslichen Verhältnisse der Gesuchstellerin] grundtlich bericht sind", dass die Wegmann von ihren Eltern und Ahnen her Angehörige eines guten, frommen, redlichen und ehrlichen Geschlechts ist, dessen Mitglieder sich stets eines einwandfreien Lebenswandels befleißigt haben, als Leute, "denen ehr gezümbt vnd wolanstat", dass sie niemandes Leibeigene ist und daher keinen "nachjagenden herren" hat, weshalb sie mit Leib und Gut zum freien Zug berechtigt ist, in welches Land, welche Stadt oder Herrschaft auch immer, ohne von dem römischen Kaiser oder Erzherzog Leopold, ihren fürstlichen Dienstherren, ihnen selbst oder dem gemeinen Land irgendwelche Behinderung, "sumen vnd irung" befürchten zu müssen. Auch bescheinigen die Aussteller, dass Anna selbst sich von Jugend an, solange sie bei ihnen gewohnt hat, stets fromm und züchtig gehalten hat, und dass ihr Abschied von ihnen und "auß irem vatterlandt" dergestalt gewesen sei, dass ihr "kain böse red nachvolget, noch ainicherlay böser lümbd [= Leumund] oder arckhwon, sonder guot lob vnd ehre".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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