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Hinse der Coster hat mit Zustimmung seiner Ehefrau und aller Erben für eine bereits bez-ahlte Summe Geld den Stiftsdamen und Kanonikern des Stiftes Essen anderthalb Morgen Land bei Fronhausen unter Bedingungen verkauft, die in einer anderen hierzu ausgestellten Urkunde enthalten sind [vgl. Urkunde Nr. 451 vom Vortage]. Er verspricht zusammen mit seiner Ehefrau Grite und aller Erben, die auf diesem Land lastende Leibzucht der Ehefrau Ludekens oppen Weghe alljährlich zu zahlen, andernfalls die Käufer mit Hilfe des Gerichtsfrons aus Haus und Hofs-tatt der Verkäufer in Essen 6 Scheffel Korn, halb Roggen und halb Gerste, pfänden können, ohne deswegen klagen zu müssen. - Es siegelt wegen Siegelkarenz des Ausstellers auf dessen Bitte Everd Ouelacker, Richter zu Essen. Gegeven in den iare ons heren do men screyf 1348, op sunte Nerei ende Pancratius dage.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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