Hinse der Coster hat mit Zustimmung seiner Ehefrau und aller Erben
für eine bereits bez-ahlte Summe Geld den Stiftsdamen und Kanonikern des
Stiftes Essen anderthalb Morgen Land bei Fronhausen unter Bedingungen
verkauft, die in einer anderen hierzu ausgestellten Urkunde enthalten sind
[vgl. Urkunde Nr. 451 vom Vortage]. Er verspricht zusammen mit seiner
Ehefrau Grite und aller Erben, die auf diesem Land lastende Leibzucht der
Ehefrau Ludekens oppen Weghe alljährlich zu zahlen, andernfalls die Käufer
mit Hilfe des Gerichtsfrons aus Haus und Hofs-tatt der Verkäufer in Essen 6
Scheffel Korn, halb Roggen und halb Gerste, pfänden können, ohne deswegen
klagen zu müssen. - Es siegelt wegen Siegelkarenz des Ausstellers auf dessen
Bitte Everd Ouelacker, Richter zu Essen. Gegeven in den iare ons heren do
men screyf 1348, op sunte Nerei ende Pancratius dage.