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Steinbruch am Wedigensteinschen Berge
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Enthaeltvermerke: Enthält: 1. Domkapitel ./. Fiscus Camerae: Aneignung von Steinen durch die Chausseearbeiter 1800 2. Zurückweisung der Vorstellung des Domkapitels durch die Kammer: Verletzung des Eigentums durch die Sprengung des Felsens zur Gewinnung von Steinen für den Bau der Bunten Brücke, Klage wegen Entschädigung 1800
Sachakte
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