Kurfürst Philipp von der Pfalz befreit Antonius von Flomborn (Anthis von Flanborn), seinen Keller zu Alzey, getreuer Dienste wegen auf Lebtag von allen Beschwerungen, namentlich von Wacht, Bede, Steuern, Frondiensten, Reisgeld, Dienst zu Felde (ußziehen) und anderen Aufsetzungen. Davon ausgenommen ist lediglich das neue Legegeld und das Ungeld zu Alzey auf Wein und Mehl, das Antonius geben soll, sobald er nicht mehr seinen Dienst als Keller des Pfalzgrafen versieht. Kurfürst Philipp gebietet seinen Amtleuten zu Alzey und der Stadt, dass sie diese Freiheiten beachten und Antonius darin schirmen.