Das kaiserliche Kammergericht erkennt in Sachen der Klage der Stadt Nürnberg gegen die markgräflichen Statthalter und Räte bzw. Kastner und Vogt zu Gunzenhausen wegen Gefangennahme Stoffel Pörßleins zu Frickenfelden, Hintersassen des Neuen Spitals zu Nürnberg, zu Recht, dass Beklagte dem kaiserlichen Befehl zur Freilassung des Gefangenen und zum Ersatz aller diesem auferlegtem Geldbußen nachzukommen gehalten seien.

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Staatsarchiv Nürnberg