Peter von Dehrn und seine Frau Katharina verkaufen Herrn Ludwig Cruse, Vikar des St. Petersaltars im Stift Dietkirchen, und dessen Nachfolgern für 11 schwere Gulden, die dieser ihnen bezahlt hat, 4 Achtel ewiger Korngülte Limburger Maß Sie setzen dafür zu Unterpfand ihren Weingarten von 1 Morgen zu Dehrn 'in deme Buorngraben under Henne Poyr unde uoff Ensiln von Dyfinbach' gelegen. Sie sollen die Gülte jährlich zwischen dem 15. August und 8. September trocken und gut auf eigene Kosten und Gefahr nach Dietkirchen oder Limburg, wohin sie gewiesen werden, auf das Haus des Vikars entrichten. Bei Leistungsversäumnis kann der Vikar die Unterpfänder gerichtlich einziehen ('inholen'), wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich. Sie haben dem Käufer die Unterpfänder mit Halm und Mund, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, aufgetragen. - Siegel des Johann Frei von Dehrn und Hartrads, Bruders des Ausstellers.