Der Ulmer Bürger und Arzt Dr. Johann Rümelin ("Rimelin") bekennt: Die Ratsherren Johann Abraham Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis], Johann Schermar und Johann Heinrich Gienger, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, haben ihm erlaubt, das abfließende Wasser aus dem Brunnen im Hof eines der Pfarrkirchenbaupflege gehörenden Hauses in Ulm, das derzeit sein Schwager, der Münsterprediger Dr. Johann Veesenbeck bewohnt, durch sein Haus in der Hafengasse in ein Brünnlein im Hof des Hauses zu leiten. Er verpflichtet sich, dazu auf seine Kosten eine Leitung zu legen, die von ihm bzw. den künftigen Inhabern seines Hauses instand gehalten werden muss. Auch wird er das aus seinem Brünnlein abfließende Wasser in eine städtische Abwasserleitung führen und dafür Sorge tragen, dass dabei keinerlei Unrat in die Leitung gerät. Zudem hat er den Trog seines Brünnleins bei Bedarf auf seine Kosten zu reinigen. Wenn er sich nicht an diese Abmachungen hält oder wenn die Baupfleger das abfließende Wasser aus ihrem Brunnen selbst benötigen, dann können sie diese Zusage jederzeit rückgängig machen.