Münster: Die in Münster versammelten kaiserlichen und ständischen Kommissare und Räte beurkunden, dass der auf dem verflossenen Tage in Worms für die dem Confirmierten von Münster bewilligte Hilfe aufgestellte Pfennigmeister "erbar und aufrichtig rechnung gethan hat" und sagen ihn deshalb des verrechneten Geldes halber "quit ledig und loß".