Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Die dem fürstlichen Hofgericht und Kirchenrat gegebene Gerichtsbarkeit in Sachen des fürstlichen Fiskus, auch die Verordnung, daß in Streitigkeiten zwischen dem Fiskus und Pfarreien, der Besitzstand zur Richtschnur genommen werden soll.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Die dem fürstlichen Hofgericht und Kirchenrat gegebene Gerichtsbarkeit in Sachen des fürstlichen Fiskus, auch die Verordnung, daß in Streitigkeiten zwischen dem Fiskus und Pfarreien, der Besitzstand zur Richtschnur genommen werden soll.