Henrich Goltschmidt von Eger und seine Frau Greta geben Herrn Johann von Hachenburg, Vikar des Liebfrauenaltars zu Dietkirchen, ihrem Gevatter und guten Freunde, ihr Pfandrecht an den Gütern, genannt 'die Molnbach', die Cuntz Weber, Bürger zu Westerburg, von ihnen innehat laut einer Schiedsurkunde des Grafen Friedrich von Leiningen und Westerburg und die lange Zeit Giso ('Geise'), Herr zu Molsberg, laut einer besiegelten Urkunde im Besitz der Aussteller innehatte. Der Vikar soll sie gerichtlich ('mit recht') erwerben und auf Lebenszeit mit der Verleihung gegen Gülte nutzen. Nach dessen Tod soll die Gülte davon dem Vikar jenes Altars im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen für immer zustehen. Er soll dafür am Freitag und Sonnabend aller Quatember ('fronfasten') Messen lesen: freitags 'de passione domini' und sonnabends 'de beate Maria virgine' mit der Kommendation nach den Messen, um so für die Aussteller und deren Eltern zu beten. Wohnt der Vikar nicht in Dietkirchen und liest nicht die Messe, so soll die Gülte von der Präsenz verdient werden. Wer sie nimmt, soll über die Erfüllung dieser Verpflichtung am Jüngsten Tage Rechenschaft geben. Ferner geben sie dem vorgenannten Vikar ihre Forderung an die 'Crutzin' wegen der Güter zu 'Beuningenn'. Er soll sie gerichtlich erlangen und nutzen. - Geschehen zu Schönberg vor Conman Schuseler, Schultheiß, und Henrich von Rodenbach, beide Schöffen im Salzer Gericht. - Siegel des Herrn Konrad, Pastors zu Salz.