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Stadt Warendorf Urkunden
1623 Januar 5
Regest: Bürgermeister Henrich Harnschmacher, Werner Rolevinck, Henrich Vogtt, Johann Gise, Johann Sterneberg, Rotger Huge, Henrich Bisping, Caspar Ahage, Hermann Heseling, Goddert Dorßel sen. und Johann Bisping, Ratsherren der Stadt Warendorf verkaufen mit Zustimmung der Alterleute, Chur und Gilden an Werner Pagenstecher, Bürgermeister zu Warendorf, eine jährliche Rente von 12 Reichstaler für 200 Reichstaler, die sie besonders für den Schutz der Stadt während der augenblicklichen Kriegswirren verwandt haben, bei Verpfändung der städtischen Einkünfte und besonders der vor der Stadt gelegenen Gehölze und Weiden "der Fredde und Medlenbringk". Ankündigung des Stadtsekretsiegels. Unterschrift des Sekretärs Henrich Hertzebroch und des Bürgermeisters und der Ratsleute mit Ausnahme des Henrich Vogtt.
Ausfertigung - Pergament 28 x 43 cm; anhängendes Sekretsiegel beschädigt. Rückvermerk von 1632 Dez. 30 über die von den Erben W. Pagenstechers vorgenommene Verteilung der 200 Reichstaler auf die Armen in Warendorf. Bisher U 114.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.