Peter Burcklin, Jung Paule Eckart und Bernhart Norp, alle zu Neckarweihingen (1), leisten Bürgschaft über 300 fl mit ihrem ganzen Vermögen für die etliche Tage zu Marbach gefangenen und durch die Bürgschaft freigelassenen Jakob Burcklin, Ulrich Aychman und Kaspar Mürsch zu Neckarweihingen und versprechen, diese 3 Gesellen auf Mahnung dem Recht zu stellen, andernfalls die 300 fl zu bezahlen.