Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Konrad Klotz zu Kaisersberg, seinen Erben und dessen Mitgewerken die Berge Schleifenberg (Sleyffenbeg) und Entzberg bei Dürkheim und alle dortigen Erzgänge mitsamt den Fundgruben nach Bergwerksrecht. Jeder - ausgenommen fremde Fürsten und Herren - erhalten das Recht, drei Feldbaue und einen Schirmbau vom Bergvogt verliehen zu bekommen. Die Empfänger und die dem Bergwerk Verbundenen erhalten Schirm und Geleit und sind von Abgaben befreit, jedoch nicht, wenn sie gegen den Pfalzgrafen oder die Seinen schuldig werden. Ihre Streitfälle untereinander sollen vor dem Bergrichter und Berggericht ausgetragen werden, ausgenommen Hochgerichtsfälle, die vor das entsprechende Hochgericht kommen. Vom Gericht festgelegte Besserungsgelder gehen je zur Hälfte an den Pfalzgrafen und das Berggericht. Wege und weitere Infrastruktur werden nach Bergwerksrecht verliehen, falls notwendig sollen Dritte angemessen entschädigt werden. Der Pfalzgraf behält sich den Zehnten nach Bergwerks- und Metallrecht vor, welcher nach Dürkheim zu entrichten ist. Klotz und seine Mitgewerken sind für die nächsten vier Jahre von Vorkaufsrechten befreit, sodass sie, wenn sie Silber oder Gold erarbeiten würden, nichts zusätzlich zu dem Zehnten zu geben hätten. Nach den vier Jahren gelten die gleichen Regelungen wie für die Bergwerke des Erzherzogs Sigismund von Österreich an der Etsch. Die Empfänger sind zur Instandhaltung verpflichtet, andernfalls fällt der entsprechende Anteil an den Pfalzgrafen zurück. Die Gruben sollen in 16 Stämme zu gleichen Teilen geteilt werden, die Samkosten sollen rasch geregelt werden. Wer an deren Zahlung säumig wird, verliert seinen Anteil an den Pfalzgrafen. Alle, die beim Berg arbeiten, sollen dem Bergvogt Gehorsam geloben, dem Pfalzgrafen und den Gewerken Treue und Huld schwören und sich verpflichten, keine Erzgänge wissentlich zu verbergen. Den Ober- und Unteramtleuten wird die Einhaltung der Ordnung befohlen. Der Pfalzgraf behält sich und seinen Erben die Änderung dieser Artikel vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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