Im Namen der heiligen, unteilbaren Dreifaltigkeit und ewigen Gottheit wird bekannt gegeben: Zum Lob des allmächtigen Gottes und zur Mehrung der Christenheit wurden am heutigen Tag auf Befehl von Erzherzog Ferdinand [I.] von Österreich (voller Titel) durch seinen Hofmeister Bernhard Graf zu Eberstein und durch seinen Rat und Schatzmeister Gabriel Graf zu Ortenburg zwischen Gall Schütz von Eutingertal und der Jungfrau Gertrud von Alach dieser Heiratsvertrag vereinbart: Gall Schütz von Eutingertal und Gertrud von Alach sollen das Sakrament der heiligen Ehe empfangen und dieses Sakrament der Ehe im Angesicht der Kirche nach altem Brauch bestätigen. Erzherzog Ferdinand [I.] von Österreich wird Gertrud von Alach eine Ehesteuer und Heiratsgut von 500 fl rh geben, die Gall Schütz von Eutingertal mit 500 fl rh widerlegen soll, so dass sich Heiratsgut, Heimsteuer und Widerlegung auf insgesamt 1000 fl belaufen. Gall Schütz von Eutingertal soll seine Ehefrau für die 1000 fl und die von ihm freiwillig zugestandene Morgengabe von 200 fl rh und den für den Fall seines Todes ihr eingeräumten Witwensitz mit Holzversorgung nach dem Heimsteuer-, Widerlegungs- und Morgengabenrecht ausreichend versichern, versorgen und verweisen, so dass sie von jeweils 20 fl rh einen Zins von 1 fl rh erhalten wird. [Es folgen Bestimmungen über die Witwenversorgung und über die Nutznießung bzw. die Vererbung von Heiratsgut, Widerlegung und Morgengabe]. Von dieser Urkunde werden zwei gleich lautende Ausfertigungen erstellt und jeder Seite ein Exemplar übergeben.